Abwicklung

Sie erreichen uns ohne Voranmeldung zu den angegebenen Geschäftszeiten. Neben dem Pfandgegenstand/Fahrzeug, das in Ihrem alleinigen Eigentum stehen muss, bringen Sie den Kfz-Brief, den Kfz-Schein oder die Abmeldebescheinigung sowie die Kfz- Schlüssel mit. Sonstige Unterlagen, die den Wert des Fahrzeuges entscheidend beeinflussen (z. B. das Fahrzeug-Scheckheft, Reparaturbelege oder Belege über wesentliche Austauschteile) benötigen wir ebenfalls. Falls Sie nicht im Fahrzeugbrief als Besitzer eingetragen sind, benötigen wir eine Vollmacht des Besitzers. Zum Abschluss des Pfandkreditvertrages ist die Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses unbedingt erforderlich. Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug wird in einem versicherten Gebäude eingelagert, wird nicht bewegt und ist über uns während der Lagerdauer zum doppelten Beleihungswert versichert. Zu diesem Gebäude haben nur unsere Mitarbeiter Zutritt.

Beleihungszeitraum

Der Pfandkreditvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von zunächst 3 Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Das Pfand kann jedoch jederzeit wieder ausgelöst werden. Neben dem Pfandkreditvertrag fertigen wir ein Übergabeprotokoll mit allen wichtigen Daten Ihres Pfandgegenstandes/Fahrzeuges an. Im Protokoll wird z. B. der Tachostand und von Ihnen eingereichte Unterlagen vermerkt.

Vorzeitige Auslösung

Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug kann jeder Zeit wieder ausgelöst werden.
Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen Abholtermin für Ihren Pfandgegenstand/ Fahrzeug.